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Ihre Immobilie auf Teneriffa verkaufen: Was für Nichtresidenten gilt

Die 3 %, die der Käufer einbehält, die Steuer auf Ihren Gewinn und die Unterlagen, die Verkäufe am häufigsten verzögern.

Der Einbehalt von 3 %

Wenn Sie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, muss der Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten und in Ihrem Namen an das spanische Finanzamt abführen. Das ist eine Vorauszahlung auf Ihre Steuer auf den Gewinn, keine zusätzliche Steuer.

Steuer auf Ihren Gewinn

Nichtresidenten zahlen Steuer auf den Gewinn, also auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungspreis einschließlich der Kosten. Der Steuersatz beträgt 19 % für Einwohner der EU, Islands und Norwegens und 24 % für alle anderen.

Sie reichen das Formular 210 innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf ein. Waren die 3 % höher als die Steuer, die Sie schulden, oder haben Sie einen Verlust gemacht, können Sie die Differenz zurückfordern. Bewahren Sie die Kaufurkunde und die Rechnungen über Ihre Anschaffungskosten und etwaige Verbesserungen auf.

Plusvalía

Die kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía) ist eine eigene Steuer, die an die Gemeinde gezahlt wird, und zwar auf die Wertsteigerung des Grundstücks. Normalerweise trägt sie der Verkäufer. Bei einem Verkäufer, der nicht in Spanien ansässig ist, wird sie häufig beim Notar einbehalten und vom Käufer im Namen des Verkäufers gezahlt. Wenn Sie mit Verlust verkauft haben, schulden Sie sie unter Umständen nicht. Bewahren Sie dafür die Nachweise auf.

Diese Unterlagen sollten bereitliegen

Ihre Kaufurkunde und NIE, der Energieausweis (vor der Veröffentlichung der Anzeige erforderlich), die aktuelle IBI-Quittung und eine Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, dass keine Rückstände bestehen. Prüfen Sie außerdem, ob das Katasteramt den tatsächlichen Zustand der Immobilie wiedergibt: Ein nicht eingetragener Anbau oder Pool kann einen Verkauf monatelang aufhalten. Besser, Sie wissen es jetzt.

Verkaufen aus dem Ausland

Sie müssen nicht auf der Insel sein. Mit einer Vollmacht kann jemand für Sie beim Notar unterschreiben. Am besten richten Sie sie bei einem spanischen Notar oder Konsulat ein und beschränken sie auf diesen Verkauf.

Dieser Ratgeber beschreibt, wie die Dinge im Allgemeinen ablaufen, und wurde zuletzt im November 2026 geprüft. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung: Regeln ändern sich, und Ihre Situation kann abweichen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater bestätigen, was für Sie gilt.

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Fragen

Wann bekomme ich die 3 % zurück?

Nachdem Sie das Formular 210 eingereicht haben und das Finanzamt es bearbeitet hat. Das kann Monate dauern, rechnen Sie also nicht sofort damit.

Ich bin in Spanien steuerlich ansässig. Gilt das auch für mich?

Nein. Der Einbehalt von 3 % entfällt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in Spanien steuerlich ansässig sind. Ihr Gewinn fließt dann in Ihre normale spanische Steuererklärung ein.